Logopädie für die Kinderzahnarztpraxis

Kurs 158

Nina Oster
Anmeldung zum Kurs

Termin:

  • Fr. 07.02.2025 13:00-18:00 Uhr
  • Sa. 08.02.2025 09:00-15:00 Uhr

Veranstaltungsort: DGKiZ-Geschäftsstelle, Würzburg

Fortbildungspunkte: 14

© IStock
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Kursbeschreibung:


Kinderzahnärzte sehen häufig Kinder mit Sprach– und Sprechauffälligkeiten, Zungenfehlfunktionen, lutschoffenen Bissen, Habits und anderen Dysfunktionen. Bei kleinen Kindern steht dabei nicht immer die apparative Behandlung im Vordergrund, sondern die Beratung der Eltern. Bei Vorschulkindern und Schulkindern ist die Anleitung erster einfacher Übungen durch den Kinderzahnarzt oder Kieferorthopäden oft sinnvoll, da in vielen Logopädiepraxen längere Wartezeiten bestehen. Da es auch gut gemeinte, aber kontraindizierte myofunktionelle Übungen gibt, werden für die Erstberatung sinnvolle Übungen und Tipps für die Eltern besprochen.  
Wird eine Myofuntionelle Störung im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung diagnostiziert, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Logopädiepraxis wichtig.

 

Viele Myofunktionelle Störungen (MFS) drücken sich nicht unbedingt in einer Sprechstörung aus und bleiben von Pädiatern und/oder den Eltern unerkannt. Die Einhaltung einer physiologischen Zungenruhelage und ein korrekter Schluckablauf sind jedoch für das Breitenwachstum des Oberkiefers und zur Vermeidung von Zahnfehlstellungen und Bisslageproblemen unabdingbar. Daher sollten Myofunktionelle Störungen in der zahnärztlichen Praxis frühzeitig erkannt und entsprechende Behandlungsmaßnahmen eingeleitet werden.

 

  • Erscheinungsformen Myofunktioneller Störungen
  • Wann ist ein Schluckmuster fehlerhaft und welche Auswirkungen hat  dies auf die orofaziale Entwicklung?
  • Wie wichtig ist Stillen?
  • Welche Sauger und Schnuller eignen sich für eine physiologische Entwicklung des orofazialen Systems?
  • Habits: Schnuller- und Daumenentwöhnung – mögliche Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten
  • Wann sollte ein Zungenband gelöst werden, wie ist das optimale Vorgehen (logopädische Vor- und Nachbehandlung)?
  • Welche Parameter sind für eine korrekte Bildung der Laute /sch/ und /s/ notwendig?
  • Macht eine Therapiepause oder das "Abwarten" für die Aussprache- und Schlucktherapie bei fehlenden Schneidezähnen Sinn?
  • Bei welchen Symptomen ist eine Überweisung vom Zahnarzt zur Logopädie sinnvoll?

 

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Anhand von Fotos und Videobeispielen sowie Selbsterfahrungsübungen bekommen Sie Einblick in die Myofunktionelle Therapie nach Anita Kittel und Nina Oster.


Die Betrachtung des Patienten im "Ganzkörperkontext" und der unabdingbare Miteinbezug der Atmung, der Faszien und der Grob- und Feinmotorik spielen in diesem Konzept eine wesentliche Rolle.

 

 

 

 

 

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Kursgebühr:

Teilnehmer Preis
Zahnarzt/ärztin (DGKiZ-Mitglied)
495,00 €
Zahnarzt/ärztin (Nichtmitglied)
580,00 €
Zahnmedizinische Fachangestellte
440,00 €

Referent:

Nina Oster
Logopädische Praxis Hilpoltstein

2001-2004 Ausbildung zur staatlich geprüften Logopädin an der Universität Erlangen/Nürnberg
2004-2006 Anstellung in Logopädischer Praxis
2006-heute Freiberuflich in eigener Praxis in Metzingen
seit 2009 Mitarbeit an der Optimierung des Konzeptes Myofunktionelle Therapie von und mit A. Kittel (MFT 9-99 sTArs) 
2010-2013

Entwicklung eines MFT-Konzeptes für die Altersgruppe 4-8 Jahre in Zusammenarbeit mit A. Kittel (MFT 4-8 sTArs)

seit 2013

Mitglied im dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie)

 

Seminare zum Thema Myofunktionelle Therapie nach Kittel in Deutschland und in der Schweiz 

Arbeitsschwerpunkte:

  • Myofunktionelle Therapie ab 2 Jahren
  • Mund-, Ess- und Trinktherapie für Säuglinge und Kleinkinder / Ambulante Sondenentwöhnung

Nina Oster

Kursrichtlinien:

Die maximale Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Kursplätze werden in der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Sollte der Kurs ausgebucht sein, werden Sie darüber informiert und auf Wunsch auf eine Warteliste eingetragen. Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden sollte, werden Sie spätestens 10 Tage vorher angeschrieben und die Kursgebühr vollständig zurückgezahlt.

Die Kursgebühr wird nach Erteilung eines SEPA-Mandats etwa 12 Wochen vor Kurstermin durch Lastschrift eingezogen. Wird der Kurs vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin bzw. vom Anmelder ab dem Einzugstag bis 8 Wochen vor dem Kurstermin storniert, wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- € fällig, die bei Rücküberweisung verrechnet wird. Die Stornierung eines gebuchten Kurses durch den/die Teilnehmer/in muss schriftlich erfolgen. Ab 8 Wochen vor dem Kursbeginn, sowie bei Nichterscheinen, ist die volle Kursgebühr zu bezahlen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Kursbeginn möglich.

Falls eine Veranstaltung aufgrund "höherer Gewalt", Erkrankung des Referenten oder vergleichbar zwingenden Gründen abgesagt werden muss, werden die Teilnehmer schnellstmöglichst darüber informiert und bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet.

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